Aktuelles - Fahrschule

Roli Keller
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Aenderungen im Strassenverkehr seit 1.Januar 2014




Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag


Seit dem 1. Januar 2014 ist das Fahren mit Licht am Tag in der Schweiz Pflicht. Diese Massnahme betrifft alle Motorfahrzeuge, Zweiräder inbegriffen.






Warum mit angeschaltenen Lichtern fahren, auch tagsüber?


Fahren mit Licht am Tag ist eine einfache Massnahme, die Anzahl und Schwere der Strassenverkehrsunfälle zu verringern. Wer mit eingeschaltetem Abblend- oder Tagfahrlicht unterwegs ist, wird besser wahrgenommen.

Die anderen Verkehrsteilnehmer, die Radfahrer oder Fussgänger können damit Abstand und Geschwindigkeit eines herannahenden Fahrzeugs besser abschätzen. Das Unfallrisiko vermindert sich für alle Verkehrsteilnehmer – egal ob motorisiert oder nicht.

In Europa ist diese Massnahme schon in zahlreichen Ländern obligatorisch: Licht am Tag in Europa

Wichtig zu wissen:

Die Tagfahrleuchten, mit denen in der Schweiz alle ab dem 1. Oktober 2012 typengenehmigten Autos ausgerüstet sein müssen, befinden sich nur vorne am Fahrzeug. Sie ersetzen nicht das Abblendlicht.Bei nasser Fahrbahn,
Nebel, schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln müssen die Lenker also in jedem Fall sicherstellen, dass das Abblendlicht eingeschaltet wird; somit leuchten auch die Rücklichter.



Alkoholverbot am Steuer

Eine weitere wichtige Neuerung im Strassenverkehr betrifft die Inhaber von Lernfahr- und Führerausweisen auf Probe. Für sie gilt ab 1. Januar 2014 ein Alkoholverbot am Steuer (0,1 Promille).
Fahren unter Einfluss von Alkohol ist eines der grössten Probleme für die Verkehrssicherheit. Alkohol beeinträchtigt die Fähigkeiten, die es zum Lenken eines Fahrzeuges braucht, und erhöht gleichzeitig die Bereitschaft, Risiken einzugehen. Dies ist ausgeprägt bei jungen Lenkern der Fall: Ihr Unfallrisiko steigt bereits mit wenig Alkohol stark an.

Wahrnehmung, Fahrzeugbeherrschung und entsprechende Automatismen sind bei Neulenkern erst in der Aufbauphase. Diese Defizite werden durch Alkohol zusätzlich verstärkt.

Wichtig zu wissen:

Das Alkoholverbot gilt nicht nur für Neulenkende, sondern auch für alle auf Lern-/Übungsfahrten mitwirkenden Personen, also für Fahrlehrer und Begleitpersonen von Lernfahrten.

Ausserdem gilt das Verbot auch für Berufschauffeure.




Halterhaftung



Straffung des Ordnungsbussenverfahrens: Neu wird die so genannte Halterhaftung eingeführt. Das heisst, dass bei Widerhandlungen mit einem Fahrzeug künftig der Halter die Ordnungsbussen bezahlen muss,
wenn nicht bekannt ist, wer zum Zeitpunkt der Widerhandlung das Fahrzeug gelenkt hat.








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