Info und mehr - Fahrschule

Roli Keller
Direkt zum Seiteninhalt


Info



Der Weg zum Führerausweis der Kategorie A/B



Antragsformular  

Sie können das ANTRAGSFORMULAR  frühestens 2 Monate vor dem 18. Geburtstag einreichen. Vorher müssen Sie einen Sehtest beim Optiker absolvieren. Der Sehtest ist 2 Jahre gültig. Bei der erstmaligen Einreichung des Gesuches um Erteilung eines Lernfahrausweises muss der Gesuchsteller bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder beim Strassenverkehrsamt mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch persönlich vorsprechen und einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto (Identitätskarte oder Reisepass) vorlegen. Die Einwohnerkontrolle bzw. das Strassenverkehrsamt prüft und bestätigt die Identität und das Foto des Gesuchstellers. Die Einwohnerkontrolle leitet das Formular direkt an das Strassenverkehrsamt weiter.


Nothelferkurs

Dem Antragsformular müssen Sie einen gültigen NOTHELFERAUSWEIS beilegen. Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.  


Theorieprüfung   

Nach der Überprüfung der Unterlagen erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt die Anmeldekarte/Zulassungskarte zur Theorieprüfung. Die Theorieprüfung können Sie frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.  

Opendoor ­ ­­- ohne Terminreservation  (Kanton St.Gallen)
Mit der gültigen Zulassungskarte (gelb) können Sie ohne VORANMELDUNG  eine Theorieprüfung absolvieren.

 ** Weitere Informationen zur Theorieprüfung finden Sie hier.**



Lernfahrausweis

Für die Erteilung einer Lernfahrausweis-Kategorie ist das Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises" beim Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons einzureichen, frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalter für die entsprechende Kategorie.
Die Gesuchsformulare liegen auch bei den Einwohnerämtern sowie Polizeistationen auf.

Vor dem Einreichen des Gesuchs haben Sie bei einem Optiker Ihr Sehvermögen testen zu lassen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen.
Der Sehtest ist 2 Jahre gültig.

Der Lernfahrausweis und die Zulassungskarte zur praktischen Prüfung wird nach Bestehen der Basistheorie erteilt. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises ist befristet. Sie wird für die Kategorien A und A1 automatisch um 12 Monate verlängert, wenn der Nachweis über den Besuch der praktischen Grundschulung vorliegt. Dieser Nachweis ist auf den Lernfahrten stets mitzuführen. Bitte beachten Sie, dass die Wartefrist zwischen Anmeldung und Führerprüfung von den saisonalen und kantonalen Kapazitäten abhängt. Melden Sie sich deshalb frühzeitig an.

Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn der Inhaber drei Mal die praktische Führerprüfung nicht bestanden hat und die Zulassungsbehörde auf Grund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint.

Verwendung des Lernfahrausweises im Ausland

Wenn Sie mit dem Lernfahrausweis im Ausland fahren wollen, dann erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde oder beim Grenzübertritt über die dort geltenden nationalen Vorschriften.
Es wird grundsätzlich abgeraten , Lernfahrten im Ausland zu unternehmen.


Fahrunterricht

Fahrstunden bei einem Fahrlehrer sind zwar freiwillig, aber es ist kaum ohne möglich.
Im praktischen Fahrunterricht lernst Du mit dem Fahrlehrer wie man ein Fahrzeug führt und welche Dinge es im Verkehr zu beachten gilt.


Private Fahrten

Die private Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt und 3 Jahre im Besitz eines Führerausweises Kat. B sein. Ich empfehle Dir, dass Du das Anfahren vorerst privat auf einem grossen Parkplatz übst. Gehe dann zum Fahrlehrer Deiner Wahl und übe dann mit z.B. Deinen Eltern genau das, was Du in der letzten Fahrstunde gelernt hast. Mach Dir dazu nach jeder Fahrstunde Notizen zu Deiner Gedankenstütze.


Verkehrskunde-Unterricht

Wer den Führerausweis der Kategorien A, A1, B oder B1 erwerben will, hat bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung nachzuweisen, dass die Verkehrskunde bei einer Fahrschule besucht wurde. Der Kursbesuch darf nicht mehr als 2 Jahre zurück liegen. Die Kursteilnahme setzt einen Lernfahrausweis voraus. ich empfehle Dir, Dich gleich nach bestandener Theorieprüfung an diesem Kurs anzumelden, da du dort viel über die richtige Blicktechnik, Gefahren auf der Strasse, ökologisches Fahren usw. erfährst. Vom Kursbesuch befreit sind Personen, die bereits einen Führerausweis einer dieser Kategorien besitzen.


Praktische Führerprüfung

Du fährst mit Fahrschul- oder Privatauto und Experte die Prüfung. Die Prüfung dauert ca. 60 Minuten. Lass dich nicht von dem Experten einschüchtern, er ist auch nur ein Automechaniker mit Zusatzausbildung.

Motorfahrzeugführer müssen zu jeder Zeit Fähigkeiten haben und Verhaltensweisen zeigen, die sie in die Lage versetzen:

  • ihr Fahrzeug zu beherrschen, um keine gefährlichen Verkehrslagen zu verursachen bzw. richtig zu reagieren, falls eine solche Situation dennoch eintrifft.

  • die Strassenvorschriften zu beachten, insbesondere diejenigen die Strassenverkehrsunfälle verhüten und für einen flüssigen Verkehr sorgen.

  • durch rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den anderen zur Sicherheit aller - und insbesondere der schwächeren - Verkehrsteilnehmer beitragen.

  • Umwelt schonend und sparsam zu fahren.



Ausstellung des Führerausweises

Nach bestandener Führerprüfung stellt dir die Motorfahrzeugkontrolle den neuen Ausweis im Kreditkartenformat innerhalb von 10 Tagen aus. In der Zwischenzeit bist du mit dem abgestempelten Lernfahrausweis fahrberechtigt. Bis zum Erhalt des definitiven Ausweises wird von Auslandsfahrten abgeraten.


Zwei-Phasen-Ausbildung

Seit dem 01.12.2005 ist diese Ausbildung für alle obligatorisch, die noch keinen Ausweis haben. Du musst diese innerhalb der 3-jährigen Probezeit besuchen, ansonsten kannst du wieder von vorne anfangen.






kleine Helfer                 zur Startseite












Zurück zum Seiteninhalt